Julius Kaminski (1859)Richard Tiemann (1859)Leopold Eismann (1858) Deutsches 
Steckbrief-Register
Prinz von Armenien (1855)Gottlieb Wagner (1858)
.
Start und Suche | Sitemap | Bestellen | Musterantworten | AGB | Über uns | Glossar | Impressum

Das Arbeitshaus Marburg

Besprechung zu einem Buch über eine Korrektionsanstalt

Im Januar 1811 eröffnete das Arbeitshaus zu Marburg an der Lahn als obrigkeitliche Institution und setzt damit einen Schlußpunkt um langwierige Diskussionen, wie man in Hessen der der Staatsproblematik der Obdachlosen, der Landstreicher und der Landarmen begegnen könne. Als eine frühe Maßnahme der sozialen Arbeit war das neue eröffnete Haus eine seltsame Melange aus Zwangsarbeits- und Versorgungsanstalt, mit produktiv-kapitalistischen, aber auch moralischen Motiven und Zielen. Nicht umsosnt ging die Errichtung des Hauses mit den aufgeklärten Diskursen der Eliten der Gesellschaft einher, die sich um die Frage der Entstehung und der Existenz von Kriminalität befaßten. [1] Und mit dem Haus wurde auch ein Kriminalitätsbild verfestigt, welches sich darin äußerte, das nichts weniger als das hohe Ziel, die Moral und Lebensart der Insassen durch staatlichen Zwang zu verändern, zu verfolgen gedachte.

Dazu schrieb zur Mitte der 1850er Jahre erschienene Criminallexikon zum Thema der Korrektionsanstalten: "Arbeitshaus. In der Stufenleiter von Anstalten, welche zur Verbüssung von Freiheitsstrafen bestimmt sind, nimmt das Arbeitshaus eine der mittleren Stellen ein. Diese Stelle ist nicht allgemein die gleiche, aber darin stimmt die Einrichtung aller Länder überein, dass die Arbeitshausstrafe die bürgerliche Ehre ungeschmälert lässt. - Der Ausdruck ist für eine derartige Strafe eigentlich nicht der entsprechendste, denn indem auf die Arbeit der Hauptnachdruck gelegt wird, gelangt man zu der Annahme, dass es vornehmlich darauf ankomme, die Gefangenen durch schwere Arbeiten zu züchtigen und zu bändigen. Dies ist aber nicht hier der Fall, sondern vielmehr bei der Zwangsarbeits-, Baugefangenschafts-, oder Zuchthausstrafe, womit die gefährlichsten Glieder der Menschheit belegt zu pflegen werden. Gearbeitet soll überall werden, allein es macht einen großen Unterschied, von welcher Beschaffenheit die Arbeit ist und wie weit das tägliche Pensum ausgedehnt wird. Die Zwangsarbeit in den Seehäfen ist so schwer und erniedrigend, dass sie nicht zu rechtfertigen wäre, wenn man nicht die Absicht damit verbände, die verschiedensten Feinde der Staatsgesellschaft damit zur Einsicht zu bringen oder vielmehr ihren starren Willen zu brechen. Je weiter man in der Strafart herabsteigt, um so mehr muß man von der Härte der Arbeit etwas nachlassen, so dass auf der untersten Stufe, nämlich im Amts-, Land oder Friedensgerichtsgefängniß die Arbeit gar nicht mehr verlangt, sondern umgekehrt nur als eine Erholung gestattet ist. Nun frägt es sich also, in was die Beschäftigung der zu einer Strafe Verurtheilten bestehen soll, welche im Arbeitshaus zu verbüßen ist. Offenbar muss hier die Arbeit im Allgemeinen weniger den Zweck der Niederwerfung eines verwilderten Gemüths, als den der Hinführung auf eine geregeltere Lebensbahn haben, und demgemäß sind hier Beschäftigungsarten auszuwählen, welche zwar immerhin nicht zu den leichten gehören, aber doch nicht den Charakter einer peinlichen Erniedrigung haben. Die Arbeit dient hier mehr zur Vermittlung einer zu hoffenden Sinnesänderung, indem bekanntlich keine Lage des Lebens so geeignet zum Nachdenken und Insichgehen ist, als die einer streng geregelten Beschäftigung. In diesem Sinne drückt das Wort Corrections- oder Besserungshaus die Sache richtiger aus, als Arbeitshaus; am besten wäre aber, die bürgerlichen Strafstufen lediglich durch Gefängniß 1., 2. und 3. Grades zu bezeichnen.“ [2]

Der saarländische Politikwissenschaftler Dr. Hubert Kolling nun hat die Geschichte des Arbeitshauses Marburg in der Mainzergasse von der urkundlichen Ersterwähnung des Gebäudes im Jahre 1613 über Gründung im Jahre 1811 bis hin zu den umfänglichen Grundsanierungsarbeiten im Jahre 1978 akribisch nachverfolgt und unter Nutzung zahlreicher Archivalien wie auch der einschlägigen Literatur für das kollektive Gedächtnis entworfen. [3]

Er bettet seine Geschichte als auktorialer Erzähler retrospektiv nicht nur ein in die Entwürfe der Armutsbekämpfung ein, sondern erörtert auch den Alltag der Insassen durch die Schilderung des Aufnahmeprocederes, bringt Abbildungen, Grundrisse, Faksimilies, Abschriften, Tabellen und Transkriptionen, sondern behandelt auch dezidiert die erwähnten Maßnahmen zur Ökonomie und zur Moralverbesserung. Im ersten Weltkrieg schließlich Heimstatt für Kriegsgefangene, dann in der Weimarer Republik Wohlfahrtshaus für Obdachlose, diente es im zweiten Weltkrieg teils als Gefängnis, später dann wieder bis in die fünfziger Jahre des verflossenen Jahrhunderts als Flüchtlingsquartier, bis sie 1976 als „Notunterkunft für obdachlose Durchreisende“ geschlossen wurde. Dies zeigt, daß die Armenpolitik aufklärerischer Art immer ein Tropfen auf den heißen Stein bedeutete, da sie weder Kriminalität noch das Phänomen der Obdachlosen lösen konnte.
Kolling hat diese Geschichte des Hauses „für Arbeitsscheue, dem Trunk oder Müßiggange ergebene Menschen, für Bettler und für solche Personen, die sonst keine Arbeit finden“ [4] zwischen Versorgungs-, Besserungs- und Erziehungsanstalt gekonnt wieder zum Leben erweckt und populärwissenschaftlich beschrieben, gleichwohl aber mit allen nötigen Quellen zum Weiterforschen und Überprüfen ebenso versehen wie mit einem Literaturverzeichnis. 

Sein Verdienst ist es, das heute wieder schmuck renovierte Haus mit seiner Geschichte verbunden zu haben, die nicht nur stadthistorisch, sondern vor allem auch im Kontext um die Entstehung und Behandlung von Kriminalität in der Kriminalitätsforschung zum frühen XIX. Jahrhundert einen überregionalen Platz beanspruchen darf, reiht sie sich doch ein in die Arbeitshausbewegung, die europaweit als typische Bekämpfungsmaßnahme der adeligen und städtischen Eliten gegen deviante Gesellschaftsmitglieder bekannt war.

Die vorliegende Besprechung stammt von Dr. Claus Heinrich Bill und erschien zuerst in Folge 75 vom Februar 2013 in der Zeitschrift Nobilitas für deutsche Adelsforschung, Jahrgang XVI., Sonderburg 2013.

Annotationen:

  • [1] = Zur Konstruktion von Kriminalität durch öffentliche Diskurse siehe Gerd Schwerhoff: Historische Kriminalitätsforschung, Frankfurt am Main & New York 2011, Seite 178-196
  • [2] = Ludwig v.Jagemann & Wilhelm Brauer: Criminallexikon nach den neuesten Stande der Gesetzgebung in Deutschland, Erlangen 1854, Seite 57
  • [3] = Hubert Kolling: „Theils für Arme, theils für Arbeitsscheue und liederliche Menschen ...“ Das Marburger Arbeitshaus, erschienen als Band LXXXI. in der Reihe „Marburger Stadtschriften zur Geschichte 
  • und Kultur“, broschiert, mit schwarz-weißen und farbigen Abbildungen, herausgegeben vom Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Marburg an der Lahn 2008, 192 Seiten, erwerbbar zum Kaufpreis von 8,50 € unter der ISBN 978-3-923820-91-7 im Buchhandel oder direkt im Rathaus-Verlag (Öffentlichkeitsarbeit), Markt 8 in Marburg an der Lahn per eMail (oeffentlichkeitsarbeit@marburg-stadt.de).
  • [4] = So der Wortlaut in der anonymen Rezension zu mehreren Werken über die Marburger Armenanstalten, in: Ergänzungsblätter Nro.54 (Mai 1818) zur Allgemeinen Literatur-Zeitung, Halle & Leipzig 1818, Spalte 431

© Dr. Claus Heinrich Bill, M.A., M.A., B.A. – Das Deutsche Steckbrief-Register ist ein wissenschaftliches Bestandserschließungsprojekt versteckter deutscher Archiv- und Bibliotheksbestände unter Federführung des Instituts Deutsche Adelsforschung zum Zwecke der devianten Familienforschung und Ahnenforschung im Bereich historischer sozialer Randgruppen.