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Controllmädchen in Hamburg zwischen 1918 und 1954

Rezension zu einem Werk über die zeitgeschichtlichen Hamburger Venusdienerinnen [1]
 
Obwohl die Prostitution, die "gewerbsmäßig betriebene Hingabe weiblicher Personen zur Befriedigung geschlechtlicher Triebe", wie es noch gegen Ende des 19.Jahrhunderts in Deutschland hieß und verstanden wurde, [2] zu allen Zeiten der Geschichte ein bedeutender Wirtschaftszweig war und durchaus auch freiwillig ausgeübt wurde, so ist doch die Verbindung zwischen Prostitution und kriminellem Milieu unverkennbar und unauslöschlich historisch miteinander verknüpft.

Zumindest ist diese Verknüpfung von den Obrigkeiten konstruiert worden. Beispiele für tatsächliche Berührungspunkte liefern indes auch einige Adelige: So verlor im Jahre 1856 im Königreich Preußen Malwine v.Badinski, Tochter eines verblichenen Steuerbeamten beim Kreisgericht Gumbinnen, aus Noruschatschen stammend, ihren Adel wegen eines Diebstahls als Venusdienerin. Sie entstammte einem verarmten Adelsgeschlecht und ihre Mutter war in zweiter Ehe mit einem Stellmacher verheiratet. Der Insterburger Oberstaatsanwalt Kühnemann urteilte über Malwine v.Badinski, sie sei "eine der liederlichsten Straßendirnen", welche sich "in Gumbinnen vielfach behufs Unzucht umhertreibt. Vor einiger Zeit wurde sie wegen gewerbsmäßiger 
Unzucht, jedoch ohne Erfolg, angeklagt, da, wenn auch ihr unzüchtiges Treiben genügend erwiesen wurde, doch die Richter der ersten und zweiten Instanz aus dem ... Lebenswandel der Badinski nicht zugleich die Überzeugung, daß sie sich des Erwerbs wegen den Männern überlasse, sondern positive Beweise in dieser Beziehung vermißten, obschon die Thatsache meiner Überzeugung nach nicht zu bezweifeln war." Wegen Teilnahme an einem Diebstahl wurde sie schließlich zu neun Monaten Gefängnis, zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht sowie zur Untersagung der bürgerlichen Ehrenrechte auf zwei Jahre und damit auch zum Verlust des Adels verurteilt. [3]

Auch Dorothea Christiane v.Herzberg verlor 1862 ihren Adel. Sie stammte aus Brandenburg, war eine geborene nichtadelige Köhler und lediglich Gattin eines Schlossergesellen geworden, machte sich der Vermittlung von Gelegenheiten zur Gewährung von Unzucht und Prostitution auffällig und war vorbestraft wegen Kuppelei. Wegen "Kuppelei im Rückfall" wurde sie zur Untersagung der bürgerlichen Ehrenrechte auf ein Jahr.

Diese Beispiele aus dem Adel freilich blieben Ausnahmen, da selten Angehörige der elitären Schichten in die soziale Randgruppe der gesellschaftlich geächteten Venusdienerinnen abrutschte. Und in diesen beiden Fällen - den einzigen in Preußen aktengemäß mit einem Adelsverlust in Verbindung stehenden - waren die betreffenden Frauen nicht einmal mehr standesgemäß tätig gewesen, in anderen als den zu dieser Zeit für den Adel üblichen Berufs- und Sozialkreisen aufhältlich gewesen.
Zugleich weisen die beiden genannten Fälle aus Preußen auf ein Kontinuum hin, daß sich wie ein roter Faden durch die Betrachtung der Prostitution durch Außenstehende und namentlich durch machtausübende Behörden und Obrigkeiten zog: Die Ausgrenzung von Frauen aufgrund abweichender, nicht einer definierten (und durchaus veränderlichen!) "Norm" entsprechender Lebensweise und eines extravaganten, da als unüblich empfundenen, Sexuallebens. Hier wurde also seitens der Verantwortlichen auch einfach nur mit allerlei phantastischen Mutmaßungen gearbeitet, um Frauen nach einem vorgegeben Muster zu disziplinieren. Immerhin galt: Auch wenn es immer wieder Stimmen gab, die sich wider eine Bekämpfung der sexuellen Körperveräußerung wandten, wurde die Existenz der Prostitution doch weitgehend geduldet.

Vom Mittelalter her, das durch die deutliche christliche religiöse Bindung der Prostitution Einhalt gebieten und sie abschaffen wollte, kam es in der Frühen Neuzeit und dann in der Neuzeit zu anderen Positionen seitens der Behörden und Landesherren. Hier trat man nun im Allgemeinen für eine Reglementierung der Prostitution ein, erkannte ihr Vorhandensein an, wollte nur die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten verhindern. Dieses Grundkonzept im Umgang mit modernen Hetären wurde meist bis heute beibehalten, auch wenn in Europa die Behandlungsmöglichkeiten des Problems unterschiedlich angegangen worden sind.

Der Wunsch nach Eindämmung der Geschlechtskrankheiten, aber auch nach machtvoller staatlicher Einflußnahme auf das Wesen der Prostitution, führte schließlich im 19.Jahrhundert zu einer Reihe von europäischen Gesetzen, welche Kontrollmöglichkeiten über die Prositution begründen sollten. Seit der ersten Hälfte des 19.Jahrhunderts sammelte Frankreich alle Liebesdienerinnen in den Maisons tolérées (Bordellen) als zentralisierte "Wohnstätten feiler Sinnenlust" zur leichteren Überwachung. Und: Seit 1864 wurde in England das Prostitutionswesen an 14 Hafen- und Garnsionplätzen staatlich beaufsichtigt und geregelt.

Und mit der Einführung des Reichsstrafgesetzbuches im Jahre 1871 nach der deutschen Reichsgründung von einer dezentralen kommunalen in eine zentralisierte und gleichmachende Behandlung von Prostituierten durch den Staat. Diese Zeit und dieses Gesetz sind zugleich der Geburtsort des fortan stark benutzten Begriffes "Controllmädchen" und "Controlldirne", wobei der erste Begriff im historischen Kontext weit häufiger angewendet wurde. [4]

Das Gesetz bestimmte, daß künftig jede Freudendienerin polizeilich registriert und regelmäßig gesundheitlich untersucht werden mußte. Die Frauen wurden daher in sanitätspolizeiliche Kontrolle genommen. Auch in Österreich wurden Dirnen polizeilich seit 1873 in sogenannten "Gesundheitsbüchern" erfaßt. Das Deutsch Reich folgte damit weitgehend einem internationalen Kontext, der in der Kontrolle außerehelicher käuflicher Lustbefriedigung sein Heil sah, erkennend, daß die abolitionistischen Bestrebungen zahlreicher Gesellschaften und Verbände zur gänzlichen Abschaffung der Prostitution nicht realisierbar waren. Somit fand sich der Staat zwischen den Positionen der Idealisten und der Pragmatiker wieder. Kontrollmädchen waren somit Frauen, die seit 1871 der "erwerbsmäßigen Unzucht" nachgingen und sich prostituierten, aber auch vielfach nur solche, die den Behördenvertretern (meist ausgestattet mit sehr hohen moralischen Auffassungen) als verdächtig erschienen, der Prostitution nachzugehen. Dieser große Auslegungsspielraum des bloßen "Verdachts" konnte tatsächlich für die einzelne sexuell unangepaßt agierende Frau sehr gefährlich werden und eine Rufschädigung heraufbeschwören.
Dem Thema der staatlichen Reglementierungsmethoden, -wandlungen und -kontinuitäten widmet sich auch Michael Freund-Widder in ihrer Dissertation über die Hamburger Controllmädchen zwischen 1918 und 1955. Sie wendet sich vor allem aus der Sicht der Behörden und Fürsorgerinnen kritisch den sehr unterschiedlichen Konzepten zur Eindämmung sexuell nicht normierten weiblichen Verhaltens in Hamburgs Gängeviertel, in Sankt Pauli und Sankt Georg. Sie behandelt dabei in drei großen chronologisch aufsteigend sortierten Kapiteln die Zeit der Weimarer Republik,, des dritten Reiches und der frühen Bundesrepublik Deutschland. Durch den spezifischen Genderblick der Verfasserin, die sich der emanzipatorischen Frauenbewegung verbunden fühlt, ist sie prädestiniert dafür, besonders kritisch mit den in der Regel obrigkeitlichen Aktenbeständen umzugehen. Daher biete sie immer auch einen Perspektivwechsel an. Waren Prostituierte oder, wie es seinerzeit hieß, "Gewerbsunzüchtige", staatlichen Vertretern ein Dorn im Auge, weist Freund-Widder darauf hin, daß es sich auch um Frauen handeln könnte, die aufgrund ihres sexuell abweichenden Verhaltens stigmatisiert wurden. Aus diesem Blickwinkel besehen wären die Frauen, die häufig wechselnden Geschlechtsverkehr hatten, ein Opfer der gesellschaftlichen Vorstellungen geworden - bin hin zu Entmündigung, Sterilisierung, Verfolgung und Tod - vor allem im Dritten Reich. Aber auch darüber hinaus galt, daß die Hamburger Prostituierten teils in der Bundesrepublik mit denselben abwertenden Argumenten von stereotyp wiederholtem "Sitten- und Moralverfall" etikettiert und behandelt wurden wie im Dritten Reich. Ein absurdes Beispiel dafür ist auch eine Hamburger Oberfürsorgerin, die in den Jahren insgesamt in zu mundtot erklärten Frauen, die der verkäuflichen Liebe überführte oder auch nur verdächtig waren, in Sammelvormundschaft verwaltete.
Bei aller interessanter Sichtweise und dem Blickwinkel der Verfasserin bleibt freilich zu fragen, ob die Überlassung von weiblichen Körpern durch die betroffenen Hamburgerinnen stets freiwillig erfolgt war, oder ob nicht Zwangsprostitution infolge von bestehenden Abhängigkeiten vorlag, die mit Beschaffungskriminalität einhergehen konnte.

In einem vierten und letzten Kapitel geht Freund-Widder auf das Sozialprofil der Gesamtheit der Hamburger erfaßten Prostituierten ein, wobei sie die Quellenlage als sehr kritisch beschreibt. Denn aufgrund einer Beurteilung auf Archivwürdigkeit die sich einseitg leider hauptsächlich mit dem Augenmerk auf vergessene Opfer des Nationalsozialismus stützte, wurden seitens des Hamburger Staatsarchivs nahezu 11.000 von fast 13.000 Einzelfallakten der Zeit von 1918 bis 1957 im Jahre 1994 vernichtet - sie galten schlicht als archivunwürdig. Abgesehen vom Verlust dieser Akten für die biographische und Sozialforschung ist die Ermittlung wirklich repräsentativer Angaben in der Tat problematisch zumal die Verfasserin auch noch durch Zufallsgenerator lediglich 172 von den verbliebenen 1.722 Akten benutzt hatte. Dennoch deckt sich ihr Befund über das Alter und die geographische Herkunft mit Beispielen von neun norddeutschen Controllmädchen, die der Rezensent in deutschen Fahndungsblättern des Jahre 1901 ermitteln konnte. Demnach waren die Mädchen sämtlich zwischen 1870 und 1879 geboren worden, standen mithin in einem Alter 22 bis 31 Jahren. Diese Altersgruppe nimmt auch bei Freund-Widder über 50 % des Samples ein. Der überwiegende Teil der Controllmädchen kam sowohl in Hamburg als auch in Schleswig-Holstein aus dem deutschen Ausland und nicht aus Hamburg, war außerdem familiär nicht gebunden, sondern alleinstehend. Typisch in dieser Hinsicht war beispielsweise die ledige Emma Ida Wilcke, geboren am 27.Januar 1879 in Magdeburg. Sie lebte als Controllmädchen um die Jahrhundertwende in Altona, betrieb aber außerdem noch freie Prostitution und entzog sich somit teils der polizeilichen Aufsicht. Demgemäß war die 22jährige sonst berufslose Frau etwa im April 1901 wegen "Unzucht" vom Schöffengericht Altona rechtskräftig zu einer dreiwöchigen Haftstrafe verurteilt worden. [5]

Abschließend betrachtet hat Michaela Freund-Widder mit ihrer umfangreichen und detailreichen Arbeit, in der sie auch einzelne anonymisierte Lebensläufe von hamburgirschen Hübschlerinnen präsentiert, einen wichtigen Beitrag geleistet, der jahrhundertelangen Sichtweise auf Prostituierte eine neue Perspektive hinzugefügt zu haben. Das Thema historische Prostitution bleibt darüber hinaus interessant, vor allem die Doppelmoral gesamtgesellschaftlicher Ächtung und heimlicher Akzeptanz durch die Gesellschaft der Freier zugleich.

Annotationen =

  • [1] = Michaela Freund-Widder: Frauen unter Kontrolle. Prostitution und ihre staatliche Bekämpfung in Hamburg vom Ende des Kaiserreichs bis zu den Anfängen der Bundesrepublik (Band VIII. der Reihe 
  • Geschlecht - Kultur - Gesellschaft), broschiert, 315 Seiten, mit einigen sw-Abbildungen und Grafiken, LIT-Berlag, Münster 2003 
  • [2] = Brockhaus Konversationslexikon, Band XIII., Berlin 14.Auflage 1895, Seite 471
  • [3] = Dr. Claus Heinrich Bill: Quotlibetische Miscellaneen zur Standesforschung (Band XX. der Schriftenreihe des Instituts Deutsche Adelsforschung), Sonderburg 2007, Seite 30
  • [4] = Von "Controllmädchen" könnte man bei Prostituierten noch bis ins Jahr 1987 sprechen, da in der Bundesrepublik Deutschland erst mit diesem Zeitpunkt die Zwangsuntersuchungen gesundheitlicher Art 
  • eingestellt worden sind. Dennoch ist der Begriff eher für die Zeit 1871 bis 1945 üblich gewesen und findet daher gemeinhin mit dem Ende des zweiten Weltkrieges seinen chronologischen Abschluß.
  • [5] = Öffentlicher Anzeiger für den Regierungsbezirk Schleswig. Beilage zu Stück 19 des Amtsblattes der Königlichen Regierung [zu Schleswig]. Redigiert von der Königlichen Regierung [zu Schleswig], 
  • Schleswig 1901, Stück 19 vom 11.Mai 1901, Seite 459, Eintragsnummer 2805

© Dr. Claus Heinrich Bill, M.A., M.A., B.A. – Das Deutsche Steckbrief-Register ist ein wissenschaftliches Bestandserschließungsprojekt versteckter deutscher Archiv- und Bibliotheksbestände unter Federführung des Instituts Deutsche Adelsforschung zum Zwecke der devianten Familienforschung und Ahnenforschung im Bereich historischer sozialer Randgruppen.