Institut Deutsche Adelsforschung
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Westfälischer Adel in der Formierungszeit der Moderne

Eine Standesformation zwischen Beharrung und Wandel in der Zeit von 1800 und 1970

Nur in Hochverratsprozessen kam es für gewöhnlich vor, daß massenhaft Adelige vor Gericht standen; eine Ausnahme, in der sich zudem massenhaft weibliche Adelige vor der Barre verantworten mußten, fand indes im späten 19. Jahrhundert in Burgsteinfurt in Westfalen statt; dort war im Juli 1874 „vor dem Kreisgericht ein Prozeß verhandelt worden, wie er in den Annalen der preußischen Justiz noch nicht verzeichnet ist. Als Angeklagte standen vor den Schranken 35 Damen des Adels, darunter diverse Gräfin[n]en, welche durch eine dem Bischof von Münster überreichte und veröffentlichte Adresse das Kreisgericht Münster beleidigt haben sollen.“ [1]

Was war konkret geschehen und wie kam es zu einer geradezu antigouvernementalen Haltung jener Edelfrauen, die doch einem Stande angehörten, dem man eine besondere Stützung von Staat und Kirche zusprach? Dazu läßt sich eine entsprechende Gerichtsreportage heranziehen, in der offenbar wurde, wie unangenehm den Damen dieser öffentliche Prozeß war und wie sie versuchten, der Verantwortung für ihr Tun auf die verschiedensten Weisen auszuweichen: „Schon lange vor Beginn der Verhandlung war denn auch der allerdings nicht sehr große Zuschauerraum bis aus den letzten Platz gefüllt. Pünktlich um 10 Uhr erscheint der Gerichtshof. Bald darauf erscheinen 17 Angeklagte, sämmtliche in männlicher Begleitung, und nehmen unmittelbar vis-a-vis dem Gerichtshofe auf der Anklagebank, die jedoch jedenfalls heute ausnahmsweise aus einigen Reihen gepolsterter Stühle gebildet wird, Platz. [2]

Obgleich sehr viele der erschienenen Angeklagten den Titel ‚Fräulein‘ führen, so drängt sich doch Jedem die Meinung auf, daß die übergroße Mehrheit der Angeklagten die Schuhe der Jugendlichkeit längst ausgetreten. [3] Gegen 10 1/2 Uhr wird die Verhandlung mit der Verlesung der Anklage eröffnet, laut welcher die Angeklagten einer Verletzung des § 135 des Strafgesetzbuches, bei Gelegenheit einer am 3. Februar d.[ieses] J.[ahres] stattgehabten Ueberreichung einer Adresse an den Bischof, Dr. Brinkmann zu Münster, bezichtigt werden. [4] In der Adresse, die anläßlich einer bei erwähntem Bischof vorgenommenen gerichtlichen Pfändung von einigen fünfzig, zumeist in Münster wohnhaften Damen erlassen, und von sehr vielen derselben in der Wohnung des Bischofs diesem zunächst mündlich angetragen, alsdann schriftlich mit mehr als fünfzig Unterschriften überreicht und endlich durch den Druck veröffentlicht worden, war unter Anderm, von ‚verblendeten Machthabern‘ die Rede, die gegen das Vermögen des Bischofs einen Raub begangen und werden diese schließlich mit den ‚feilen Schergen und Henkersknechten‘ verglichen, die ‚Jesum Christum ans Kreuz genagelt‘ etc.. Da nun das Kreisgericht zu Münster die Pfändung an dem Bischof vorgenommen [hatte], so hat man dieserhalb gegen die Angeklagten wegen Beleidigung den Strafantrag gestellt. Ursprünglich war die Anklage gegen 55 Damen erhoben worden; bei 17 wurde dieselbe jedoch theils aus Gründen von Unzurechnungsfähigkeit, theils wegen zu großer Jugendlichkeit wieder fallen gelassen und gegen die Frau Prinzessin zu Solms-Braunfels, gebor[e]ne Freiin von Landsberg, wurde mit Rücksicht auf die Verordnung vom 12. November 1855 und auf den Art. 147 des Gesetzes vom 3. Mai 13S2 ein besonderes Verfahren vorbehalten.

Die erste (erschienene) Angeklagte ist die Frau Gräfin Therese Droste-Vischering v.Nesselrode-Reichenstein, gebor[e]n.[e]Gräfin Asseburg. Die Angeklagte erklärt auf Befragen des Präsidenten, daß sie ‚ihrem‘ Bischofe blos[s] ihre Theilnahme vermittelst inkrimini[e]rter Adresse ausdrücken wollte, aber keineswegs die Absicht gehabt habe, das Kreisgericht zu Münster zu beleidigen. Auch habe sie die Adresse aus eigenem Antriebe unterschrieben. Präs.[ident]: Haben Sie die Adresse selbst verfaßt, oder ist sie Ihnen von anderer Seite zur Unterzeichnung vorgelegt worden? – Angeklagte: Das ist meine Sache; ich werde darauf nicht antworten. Präs.[ident]: Da Sie nicht die Absicht hatten, mit dieser Adresse Jemanden zu beleidigen, so müssen Sie doch die darin enthaltenen Ausdrücke, wie ‚verblendete Machthaber‘ etc., für passend gehalten haben ? – Angekl.[agte]: Allerdings für sehr passend. Präs.[ident]: Sie hielten auch die übrigen Ausdrücke, wie ‚feile Schergen, Henkersknechte, die an dem Bischof einen Raub verübt‘ [hätten] u.s.w. für passend? – Angekl.[agte]: Wenn ich diese Worte nicht für passend gehalten, so hätte ich sie nicht angewendet. Präs.[ident]: Würden Sie diese Worte auch heute noch für passend halten? – Angekl.[agte]: Gewiß, für sehr passend. Präs.[ident]: Wen haben Sie sich unter den verblendeten Machthabern u.s.w. vorgestellt ? – Angekl.[agte]: Ich gebe auf diese Frage nur die kurze Antwort, daß Frauen es in ihrer schriftlichen Thätigkeit nicht so sehr genau nehmen. [5] Im Uebrigen verweigere ich bezüglich der vorliegenden Frage jede weitere Auskunft. Präs.[ident]: Ich habe allerdings kein Mittel, Sie zu irgend einer Antwort zu zwingen. Da Sie jedoch erwähnte Ausdrücke für passend gefunden haben, so mußten Sie doch auch wissen, auf wen sich diese Titulationen bezogen. Sind außer Ihnen noch viele Damen bei Gelegenheit der Adressen-Ueberreichung beim Bischof gewesen? – Angekl.[agte]: Das weiß ich nicht mehr. Angeklagte Freifrau Karoline v. Droste-Hülshoff kommt zur Vernehmung. Präs.[ident]: Als Sie in Ihrer Wohnung mit mehreren anderen Damen die Adresse unterschrieben, wurden Sie da von anderer Seite zur Unterschrift veranlaßt ? – Angekl.[agte]: Ich verweigere darüber jede Auskunft. Präs.[ident]: Sie haben in der Voruntersuchung gesagt, daß Sie unter den ‚verblendeten Machthabern‘ Leute verstehen, die die Gesetze gegen die Kirche gemacht [hätten]. – Angekl.[agte]: Zu dieser Meinung bekenne ich mich auch heute.

Angeklagte Frau Gräfin Anna Galen. Auf Befragen des Präsidenten erklärt dieselbe: Ich habe meinem Bischof blos[s] meine innige Theilnahme etc. ausdrücken wollen. Von der Existenz des Kreisgerichts zu Münster hatte ich keine Ahnung. (Gelächter im Publikum). Ich wußte blos[s], daß der Bischof gepfändet worden [ist] und habe mich um die in der Adresse enthaltenen Ausdrücke nicht im Mindesten gekümmert. [6] Angeklagte Freifrau Adolphine von Böselager erklärt ebenfalls, auf Detailfragen nicht antworten zu wollen. Im Uebrigen schließt sie sich den Aussagen ihrer bereits vernommenen Mitangeklagten an. Angeklagte Freifräulein Klara von Böselager-Heesen schließt sich ebenfalls den Aussagen ihrer bereits vernommenen Mitangeklagten an, und bemerkt alsdann aus Befragen des Präsidenten: Ob sie von dem Inhalte der Adresse, ehe sie dieselbe unterschrieben, Kenntniß genommen, in ziemlich erregtem Tone (eine Eigenschaft, die im Uebrigen den meisten der Angeklagten anhaftet): Ich werde diese Frage nicht beantworten. Präs.[ident]: Ich muß Sie darauf aufmerksam machen, daß die [7] Klarstellung dieser Frage von [unleserlich] Wesentlichkeit für Sie ist. Angekl.[agte]: Ich erkläre, daß ich [unleserlich] überhaupt keine weitere Antwort geben werde. Angeklagte Freifräulein Bernhardine v.Böselager-Heesen. Präs.[ident]: Wo wohnen sie? Angekl.[agte]: Hier. Präs.[ident]: Ich sehe, daß Sie hier sind. Ich frage Sie jedoch nach ihrer ständigen Wohnung? Angekl.[agte]: Ach so, ich wohne in Münster. (Gelächter im Auditorium). Präs.[ident]: Ich muß die Herrschaften im Auditorium zur Ruhe mahnen und werde Diejenigen, die nochmals laut lachen sollten, als Ruhestörer verweisen lassen. Auch diese Angeklagte verweigert beharrlich jede Auskunft, und als der Präsident trotzdem noch einige Fragen an sie gerichtet [hatte], sekundi[e]rt ihr [unleserlich] angeklagte Schwester, Freifräulein Klara v.Böselager, was den Präsidenten zu der Bemerkung veranlaßt: ‚Sie werden jetzt nicht vernommen, Fräulein Klara v.Böselager.

Angeklagte Frau Majorin Cäcilie Freifrau v.Ketteler antwortet auf Befragen des Präsidenten in sehr erregtem Tone: ‚Ich bin in der Voruntersuchung bereits 1 1/2 Stunden vernommen worden, und habe diesen Aussagen nicht das Mindeste mehr hinzuzufügen.‘ Präs.[ident]: Ich kann Sie allerdings zu keiner Antwort zwingen, ich muß Ihnen jedoch bemerken, daß Ihre Aussagen bei der Voruntersuchung meinen beiden Beisitzenden nicht bekannt sind und ich daher verpflichtet bin, die Generalfragen zu wiederholen. Sie haben in der Voruntersuchung geäußert: Es sei Ihnen vor Ihrer Unterzeichnung das Concept der Adresse vorgelegt worden. Sie müssen mithin doch zum mindesten gewußt haben, wen Sie des Raubes bezichtigen? – Angekl.[agte] (gelassener): Ich habe an Niemanden, am allerwenigsten an eine Behörde gedacht. Präs.[ident]: Hätten Sie dann auch eine derartige Adresse an den Bischof von Münster gerichtet, wenn er faktisch von Dieben beraubt worden wäre? – Angekl.[agte] (lächelnd): Dann allerdings nicht. Dies wäre ja nur vorübergehend gewesen. Präs.[ident]: Bei den Worten: ‚verblendete Machthaber, feile Schergen, Henkersknechte‘ u.s.w. müssen Sie doch nothwendigerweise an noch jemand Andern als an den Bischof von Münster gedacht haben? – Angekl.[agte]: Das weiß ich nicht mehr; die Sache ist schon viel zu lang her. Auch wurde die ganze Adressenangelegenheit mit solcher Eile betrieben, daß zu weiterer Ueberlegung keine Zeit blieb. [8] Präs.[ident]: Die Sache ist wohl schon einige Monate her, jedoch glaube ich, Ihre damalige Handlungsweise müßte Ihnen noch vollständig im Gedächtniß sein? – Angekl.[agte]: Ich erkläre, daß ich weiterhin nicht antworten werde. Ich habe nun genug geantwortet. Angeklagte Gräfin Theresia Korff-Schmising erklärt auf Befragen des Präsidenten, daß sie jede Antwort verweigern werde. Präs.[ident]: Ich kann Sie wohl zu keiner Antwort zwingen; die Ursache Ihres Hiererscheinens ist mir aber danach unbegreiflich. In der Voruntersuchung haben Sie sich geäußert: ‚Die incrimini[e]rten Aeußerungen der Adresse haben sich lediglich gegen den ‚Macher‘ der sogenannten Mai-Gesetze gerichtet.‘ – Angekl.[agte]: Ich wiederhole, daß ich mich auf keinerlei Disputationen einlasse.“ [9]

Den weiteren Verlauf der Verhandlung schilderte der Anonymus (1874) wie folgt: „Die Antworten, welche die angeklagten Baroninnen und Gräfinnen im weiter[e]n Verlaufe des Verhörs auf die Fragen des Präsidenten gnädiglich ertheilen, [10  unterscheiden sich nur wenig von denjenigen, welche ihre Genossinnen auf der Anklagebank sich hatten herauspressen lassen. Die nächste Angeklagte ist die Freifrau Anna v. Dalwigk-Lichtenfels. Präs.[ident]: Ihre Wohnung? – Angekl.[agte]: Das ist ja gleichgiltig. – Präs.[ident]: War Ihnen bei Unterzeichnung der Adresse an den Bischof von Münster bekannt, daß derselbe gepfändet worden war? – Angekl.[agte]: Allerdings. Dies war ja der einzige Grund unserer dem Bischof überreichten Adresse. [11] – Präs.[ident]: Dann mußte Ihnen doch auch bekannt gewesen sein, daß diese Pfändung auf Anordnung des Kreisgerichtes zu Münster oder einer anderen Staatsbehörde geschehen war? – Angekl.[agte]: Darüber habe ich weder damals noch sonst jemals nachgedacht. Präs.[ident]: Das ist eigenthümlich. Sie müssen doch gewußt haben, daß eine Pfändung nur auf Anordnung einer Behörde geschehen kann. – Angekl.[agte]: (erregt) Ihnen mag das eigenthümlich vorkommen. Wer jedoch die Frauen-Naturen kennt und weiß, daß Frauen sich um öffentliche Angelegenheiten im Allgemeinen wenig kümmern, dem wird dies keineswegs eigenthümlich erscheinen. [12] Ich wußte nicht einmal, daß in Münster ein Kreisgericht ist. Am allerwenigsten wollte ich dasselbe oder sonst irgend eine Behörde beleidigen. Bei den weiter[e]n Vernehmungen der Angeklagten Freifräulein Julie v. Wendt-Papenhausen, Freifräulein Sophie v. Korf, Freifräulein Elisabeth v.Droste Hülshoff, Freifrau Caroline v.Oer, Freifrau Therese v.Twickel. Freifrau Antonie v.Oer, Freifräulein Maria v. Droste-Senden, Frau Kreisgerichtsrath v.Druffel, Gräfin Johanna v. Schmiesing-Kerssenbrock wiederholen sich in fast gleicher Weise dieselben Disputationen zwischen den Angeklagten und dem Präsidenten. – Zu erwähnen ist nur noch, daß sämmtliche Angeklagte bei ihrer Vernehmung sitzend antworten, da ihnen dies vom Präsidenten gestattet worden ist. [13]

Nach den Plaidoyers zieht sich der Gerichtshof zurück und fällt nach etwa halbstündiger Berathung folgendes Erkenntniß: Die Angeklagte Frau Gräfin Therese Droste-Vischering v.Nesselrode Reichenstein ist schuldig und wird deßhalb mit einer Geldbuße von 200 Thalern, eventuell einer sechswöchentlichen Haft bestraft. Alle übrigen Angeklagten, zu denen außer den bereits erwähnten noch die nicht Erschienenen Freifrau Hermine v. Landsberg, gebor[e]ne Gräfin v. Hatzfeldt, Ehegattin des Kammerherrn Freih.[errn] v.Landsberg, Freifrau Droste Hülshoff, geborne v.Elmendorf, Gräfin Sophie v.Meerfeldt, Gräfin Mathilde v.Meerfeldt, Frau Lieutenant Perrine v.Droste-Hülshoff, Freifrau Adelheid v.Beverfoerde Werries, Freifrau v.Fürstenberg Borbeck, Freifrau v.Fürstenberg, geb.[orene] Gräfin v.Hoensbrock, Freifräulein Sophie v.Devivere, Majorin Freifrau v.Beverfoerde, Freifrau Luise v.Ascheberg und Freifräulein Therese v.Schade gehören, werden ebenfalls für schuldig erachtet und mit einer Geldstrafe von 100 Thalern, eventuell einer dreiwöchentlichen Haft bestraft und werden außerdem den Angeklagten die Kosten des Prozeßverfahres auferlegt. Dagegen werden die Angeklagten Frau Kreisgerichtsrath v.Kalckstein, Frau Kreisrichter v.Ascheberg, Freifrau Antonie v.Rump und Freifräulein Anna v.Grävenitz von Strafe und Kosten freigesprochen.“ [14]

Da die Verurteilten die Strafe nicht hinnehmen wollten, wandten sie sich an das nächsthöhere Gericht. Hier ergab sich im November 1874 folgendes Urteil: „Das Appellationsgericht in Münſter verhandelte am 12. d[iese]s. [Monats] in zweiter Inſtanz über den Prozeß gegen weſtfäliſche Edeldamen wegen Beleidigung des Kreisgerichts. Anläßlich der Ueberreichung der bekannten Adreſſe an den Biſchof. Die Angeklagten waren nicht erſchienen; dagegen waren zahlreiche Mitglieder des weſtfäliſchen Adels und viele katholiſche Geiſtliche anweſend. Der Gerichtshof beſtätigte das erſtinſtanzliche Erkenntniß, wonach die Gräfin Neſſelrode-Reichenſtein zu 200 Th[ale]r[n], eventuell ſechswöchiger Haft, die übrigen dreißig-Damen zu je 100 Th[a]l[e]r. eventuell drei Wochen Haft, verurtheilt wurden.“ [15]

Daß sich Teile des gemischtkonfessionellen westfälischen Adel immer wieder einmal auf die katholische Seite statt auf die des Staates stellten, war indes kein vereinzeltes Phänomen, sondern durchaus üblich. Dies weist nun eine neue Monographie nach, ein Längsschnitt durch die Geschichte des westfälischen Adels zwischen der Zeit der französischen Revolution und der etablierten bundesrepublikanischen Zeit. Verfasser der Studie [16] – in der auch die vorgestellte Damenadresse kontextualisiert wird (Seite 168) – ist der schon früher öfters mit regionalen Adelsaufsätzen [17] ausgewiesene Literaturwissenschaftler, Historiker und Archivar im Ruhestand Horst Conrad (*1943). [18] Er schlägt einen großen Bogen über nahezu zwei Jahrhunderte, in denen sowohl Kontinuität als auch Anpassung des westfälischen Adels vorgestellt werden. Dabei reicht der Längsschnitt vom Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation über den Vormärz und die deutsche Revolution, den Kulturkampf, die Adelsarmut, [19] die bürgerliche Konkurrenz, die Verdrängung von Landgütern durch die Fabriken, das Kaiserreich, die Novemberrevolution, die Weimarer Republik, den Nationalsozialismus und die Adelsgenossenschaft bis hin zur nachkriegsdeutschen Zusammenbruchsgesellschaft.

Auch wenn der Forschungsstand leider nur lückenhaft verarbeitet worden ist [20] und der Fokus vor allem auf klassischen Perspektiven standespolitischer Aspekte liegt, [21] gelingt Conrad dennoch ein konziser Durchmarsch durch die Adelsgeschichte in Westfalen, der sich vor allem durch seine archivnahe und dokumentengestützte Recherche auszeichnet. Die breite Verwendung von Archivmaterial macht die Studie zu einer wichtigen Ergänzung des bisher Bekannten und diese Bedeutung geht auch teils weit über den regionalen westfälischen Rahmen hinaus, so im Beispiel des Adelsmarschalls Adolf zu Bentheim [22], der in der Zeit von 1932 bis 1945 die Adelsgenossenschaft führte. Daher schreibt Conrad im Falle der Adelsgenossenschaft auch nationale Verbandsgeschichte, die die bisherigen Forschungen wirkungsvoll ergänzt, vor allem um Einblicke in den „inner circle“, etwa aus Briefwechseln des Adelsmarschalls (Seite 258-259) nach Kriegsende und die Liminalitätsphase bis zur Gründung der nachkriegsdeutschen Adelsverbände. Beim Adelsmarschall begegnet indes dann auch wieder jene adelige Zurückhaltung, wie sie schon als Verteidigungsstrategie im „impression management“ [23] der angeklagten Edelfrauen aufschien. Der Adelsmarschall, befragt nach einer abgesetzten Ergebenheitsadresse an Hitler nach dem Attentat vom 20. Juli 1944, erklärte nach dem Kriege kurzerhand, er habe diese nicht verfaßt (sie erschien im Adelsblatt gleichwohl in seinem Namen) und von nichts gewußt (Seite 300). Dabei hatte der Adelsmarschall bewußt geholfen, diese Nichtbetroffenheitsstrategie auszubauen, denn zum nahenden Ende des zweiten Weltkrieges hatte er ebenso kurzerhand seine Adelsgenossenschafts-Handakten am 10. April 1945 vernichtet (Seite 279, Fußnote 5) und damit spätere Erinnerungslücken selbst vorbereitet.

Der Parforceritt durch die westfälische Adelsgeschichte ist jedoch durchgehend angenehm zu lesen; es gibt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Erzählstrategien „breiter / extend“ und „weiter / advanced“. Leser*innenunfreundlich hat Conrad indes das Nachweissystem gestaltet. Hier wurden zwar immerhin fortlaufend – und nicht, wie bei anderen Werken, pro Kapitel neu gezählt – Endnoten benützt, allerdings dann so, daß man den Literaturnachweis der Endnote nicht vollständig entnehmen kann, sondern noch an dritter Stelle – erst im Literaturverzeichnis [24] – nachsehen muß, wie der Titel eigentlich lautet. Geschuldet mag dieses Verfahren dem Umstand sein, daß es sich bei dem Conradschen Werk ohnehin eher um eine Art populärwissenschaftlich orientierte dokumentarische (zeitlich aufsteigende) Chronik handelt und weniger um ein klassisches geschichtswissenschaftliches Werk, was daran erkennbar ist, daß methodische und theoretische Reflektionen nicht angestellt werden. Dafür werden viele Thesen und Schlagworte der Forschung, die bestimmte Zu- und Umstände durchaus pointiert und treffend zum Ausdruck bringen, eingestreut, so die „Einhausung“ (Seite 276), die „Zusammenbruchsgesellschaft“ (Seite 267), der „lange Weg nach Westen“ (Seite 277), die „Kompositionslehre der Geselligkeit“ (Seite 14) oder die Jagd als „praeludium belli“ (Seite 57). Auch ist Conrad stark an aristokratischer Verbands- und sozialer Organisationsgeschichte interessiert, bringt hierzu – wie zum adeligen Billardclub (Seite 69), zur Sonnabendgesellschaft (Seite 169, Fußnote 283) oder zum adeligen Damenclub (Seite 64) – interessante Details und Anstöße für die weitere Forschung. Bemerkenswert ist auch die Hervorhebung der Konflikte um adelige Werte in der Weimarer Republik, so um Verweigerungen der Mitgliedschaft in der Adelsgenossenschaft, weil eine Jungadelige (es handelte sich nach Conrad um Clementine v.Amelunxen) wegen eines zu „girlhaften Schnitts“ und als „moderner Mädchentyp“ (Seite Seite 228), den sie entgegen dem konservativen Frauenideal des Adels verkörpere, nicht aufnahmefähig sei. [25]

Als Besonderheit des Untersuchungsgegenstandes scheint indes immer wieder das konfessionelle Moment auf, der Katholizismus als Reibungsfläche mit den protestantischen Mehrheiten Preußens, in der Duellfrage der Gebrüder v.Korff-Schmising-Kerssenbrock (Seite 141) ebenso wie im Kulturkampf, zu dem hier eingangs ein treffendes Beispiel gegeben werden konnte. Dieser Katholizismus ging sogar, wie am Beispiel der angeklagten Adelsfrauen von Burgsteinfurt 1874 gesehen, soweit, daß erhebliche soziale Konflikte in Kauf genommen wurden und man sich gegen Obrigkeit und Staat wandte. Den verurteilten Adelsfrauen gelang es im Übrigen auch nach dem zweitinstanzlichen Urteil nicht, das Verdikt über sie abzuwenden; ein Jahr nach der erstinstanzlichen Verhandlung meldete die Presse (1875): „Die gegen die vorinstanzlichen Erkenntnisse eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde der Gräfin von Droste-Vischering und der übrigen adeligen Damen in Westfalen, welche sich an der Adresse an den Bischof von Münster betheiligt hatten und deßhalb zu Geld- eventuell Gefängnißstrafen verurtheilt worden waren, wurde vom Ober-Tribunal zu Berlin in der Sitzung vom 20 d.[ieses] M.[onats] zurückgewiesen.“ [26] Theresia Gräfin Droste zu Vischering v.Nesselrode-Reichenstein (*1815), geborene Komteß v.Bocholtz-Asseburg, die im Winter in Münster und im Sommer auf Schloß Grimberg als Witwe residierte, [27] starb jedenfalls 1893, [28] nahezu zwei Jahrzehnte nach ihrer strafbewährten kollektiven Bischofsadresse, – als Vorbestrafte.
 
Conrads Buch behandelt neben diesem Vorfall „das große Ganze“, die Geschichte des westfälischen Adels in einer Zeiten- und Wertewende. Deutlich wird daraus nicht zuletzt das große Re-Inventionspotential der katholischen Aristokratie in Westfalen, weshalb es sich daher immer noch lohnt, über Strategien des „Obenbleibens“ (Seite 7) einer (freilich stets in Neubildung begriffenen und stark binnendifferenzierten) Sozialformation nachzudenken. Conrad hat dazu einen wertvollen und quellennah  ebenso wie aktengestützten wertvollen Beitrag geleistet. [29]

Dieser Aufsatz stammt von Dr. phil. Claus Heinrich Bill, M.A., M.A., M.A., B.A., und erscheint zugleich in der Zeitschrift für deutsche Adelsforschung in gedruckter Form.

Annotationen:
  • [1] = Neues Fremden-Blatt (Wien), Ausgabe Nr. 200 vom 23. Juli 1874, Seite 1 (Meldung ohne Titel).
  • [2] = Es ist dies ein interessantes Detail, hinter dem sich die öfters zu beobachtende mildere Behandlung von Angehörigen des Adelsstandes vor Gericht verbirgt; siehe dazu auch die Einrichtung von Grafen- oder Honoratiorenzellen in Gefängnissen, nachgewiesen als „Grafenstüberl“ bei Reinhard Heydenreuter: Zur Rechtsstellung des landsässigen Adels im Kurfürstentum Bayern zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert, in: Walter Demel / Ferdinand Kramer (Hg.): Adel und Adelskultur in Bayern, München 2008, Seite 51, sowie als „Honoratiorenzelle“ bei Nomen Nescio: Schöne Aussichten, in: Morgen-Post (Wien), Ausgabe Nr. 187 vom 9. Juli 1871, Seite 3; ferner bei Nomen Nescio: Dr. v. Palitschek im Landesgerichte, in: Neuigkeits-Welt-Blatt (Wien), Ausgabe Nr. 233 vom 11. Oktober 1894, Seite 4; auch bei Nomen Nescio: Ein Besuch sämmtlicher Gefangenenhausräume des Wiener Landesgerichtes, in: Illustri[e]rtes Wiener Extrablatt (Wien), Ausgabe Nr. 294 vom 25. October 1902, Seite 4.
  • [3] = Hier obliegt der Verfasser der Reportage indes einem Mißverständnis; die Anrede „Fräulein“ war unter anderem zeitweise Titel von Edelfrauen, unabhängig von ihrem Alter. Siehe dazu E. Max Hegenbarth: Handbuch des Hotelbetriebs. Praktisches Hilfsbuch für Hoteliers, Restaurateure, Pensionsinhaber, und deren gesammtes [sic!] Betriebsperonal, Wien / Pest / Leipzig: A. Hartleben 1887, Seite 71; dort heißt es: „Die Anrede ‚Fräulein‘ kam früher nur den unverheiratheten Töchtern des Adels zu (Bürger- und Bauernmädchen wurden Jungfer und Mamsell genannt); jetzt werden alle unverheiratheten Töchter mit ‚Fräulein‘ angeredet, dem sogar oftmals der Zusatz ‚Gnädiges‘ (Fräulein) gemacht wird. Eigentlich kommt dieses Anredeprädicat nur Adeligen zu, doch hat es sich auch in anderen Gesellschaftskreisen so eingebürgert, dass dessen Anwendung eine ziemlich allgemeine geworden ist.“
  • [4] = Es handelte sich um Johannes Bernhard Brinkmann (1813-1889). Zu ihm notierte ein Anonymus (1889) anläßlich seines Ablebens: „Die Zeit der stillen Wirksamkeit war mit der Weihe Johann Bernhards zum Bischof von Münster zu Ende; es begann jetzt eine Zeit des Leidens, wie sie der unglückselige Culturkampf über die preußischen Bischöfe verhängte. Für Bischof Johann Bernhard war das Maß des Leidens besonders reichlich bestimmt. In seinem herrlichen Fasten-Hirtenschreiben vom Jahre 1874 trat er mit apostolischem Freimuthe den Irrthümern der Kirchenfeinde entgegen und ermahnte seine Diöcesanen, den Schwur, den sie bei ihrer ersten heiligen Kommunion erneut [hatten], zu halten, koste es, was es wolle, und eher Gut und Blut hinzugeben, als der Kirche die Treue zu brechen. Und wie er seinerseits fest entschlossen, in Allem mit gutem Beispiele voranzugehen und seinen Bischofseid, ‚daß er seiner Diöcese ein Hirt und kein Miethling sein wolle‘, unverbrüchlich zu halten. Die Worte des Hirtenschreibens fanden einen mächtigen Wiederhall in den Herzen der Münsteraner. Als im Beginne der Ausführung der Mai-Gesetze auch Bischof Johann Bernhard zu einer größeren Geldstrafe verurtheilt war und wegen seiner Weigerung, die Strafe zu bezahlen, gepfändet werden sollte, da fand sich in der Provinzialhauptstadt Münster kein Mensch, der den Transport der gepfändeten Habe des Bischofs nach dem Verkaufslocale übernehmen wollte; selbst von den Dienstmännern verstanden sich nur zwei mit Widerstreben zu der Arbeit, ließen aber alsbald davon ab, als ihre eigenen Frauen wider sie auftraten. Das Gericht entschied, von dem Verkaufe abzustehen, und die Schüler des Gymnasiums, welche gerade entlassen wurden, trugen im Triumphe die Sachen, welche schon vor dem Hause standen, wieder hinein. An diese zu Nichts gewordene Verkaufsaffaire schloß sich eine ganze Reihe von Deputationen und Adressen aus der ganzen Diöcese, welche ihre Theilnahme über die traurigen kirchlichen Vorkommnisse, aber zugleich ihren festen Willen aussprachen, unter allen Umständen unerschütterlich treu zu ihrem Bischof zu stehen. Anfangs 1875 war Bischof Johann Bernhard wegen eines neuen Verstoßes gegen die Mai-Gesetze zu einer Geldstrafe, im Nichtzahlungsfalle zu vierzigtägiger Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Dem ‚Executor‘ wurde erklärt, daß sämmtliche vorhandenen Gegenstände entweder fremdes Eigenthum oder als unentbehrlich anerkannt seien. Demgemäß erfolgte am 27. Februar die Aufforderung des Gerichtes, sich binnen acht Tagen zur Verbüßung einer vierzigtägigen Gefängnißstrafe nach Warendorf zu begeben. Am 18. März in der Frühe sollte die Verhaftung stattfinden. Die vor dem Palais harrende Menge empfing ihren Oberhirten mit brausenden endlosen Hochrufen und dann wurde das Lied angestimmt: ‚Fest soll mein Taufbund immer stehen‘, eine herrliche Antwort auf die Ermahnungen des letzten Hirtenschreibens. Große Aufregung hatte sich der Bevölkerung bemächtigt; zahlreiche Häuser gaben durch ihre schwarzumflorten Flaggen Kunde von der Trauer des Tages.“ Zitiert nach Nomen Nescio: Bischof Brinkmann gestorben, in: Das Vaterland (Wien), Ausgabe Nr. 103 vom 15. April 1889, Seite 2.
  • [5] = Der bemerkenswerte Strategiezug in dieser Selbstverteidigung lief darauf hinaus, ein negatives „Impression Management“ zu etablieren, um die mögliche Strafe und Schuld kleiner erscheinen zu lassen. Andererseits war sie sich ihrer Wortwahl sehr bewußt, nahm es mithin in der Formulierung sehr „genau“.
  • [6] = Auch hier wurde die Strategie angewendet, daß die Gräfin ein Schriftstück unterzeichnet habe, ohne eigentlich zu wissen, was sie damit unterzeichnet hatte.
  • [7] = Im Original wohl versehentlich „dieß“, hier jedoch in „die“ berichtigt.
  • [8] = Hier scheint ebenso wiederholt das bemerkenswerte Entschuldigungs-Motiv auf, man wisse eigentlich gar nicht, was man dort genau unterzeichnet und getan habe.
  • [9] = Nomen Nescio: Fünfunddreißig hochadelige Katholikinnen vor Gericht, in: Tages-Post (Linz), Ausgabe Nr. 167 vom 24. Juli 1874, Seite 3.
  • [10] = Hier wird ein deutlich absteigender Statusunterschied in einer strafikatorisch gedachten Humandifferenzierung deutlich.
  • [11] = Als einer der wenigen adeligen Damen wußte also zumindest diese Angeklagte sehr wohl von dem, was sie dort eigentlich unterzeichnet hatte.
  • [12] = Diese Verteidigungsstrategie berief sich auf das Stereotyp der Geschlechtscharaktere ebenso wie auf adelige Bildungsfeindlichkeit und der weiblichen Tätigkeitssphäre des Hauses, während „der Mann“ im 19. Jahrhundert in Beruf und Öffentlichkeit stehen sollte. Dazu siehe a) Karin Hausen: Die Polarisierung der „Geschlechtscharaktere”, in: Werner Conze (Hg.): Sozialgeschichte der Familie in der Neuzeit Europas, Stuttgart 1976, Seite 363-393 sowie b) Franziska Hirschmann. Formen adliger Existenz im 18. Jahrhundert. Adel zwischen Kritik und Reformen, München 2009, Seite 36. Derlei „soziale Tatsachen“ im Sinne Durkheims, auf die die Individuen einer Gesellschaft keinen Einfluß hätten, sollte in diesem Falle die mögliche persönliche Verantwortung der Angeklagten entlasten. Anna Freifrau v. Dalwigk-Lichtenfels argumentierte daher hier mit ihrer eigenen Unwissenheit und der Begrenztheit ihres praktischen Alltagswissens.
  • [13] = Auch dieser Umstand war – in diesem Falle – ein weiteres adeliges Privileg.
  • [14] = Nomen Nescio: Fünfunddreißig hochadelige Katholikinnen vor Gericht, in: Tages-Post (Linz), Ausgabe Nr. 168 vom 25. Juli 1874, Seite 3.
  • [15] = Nomen Nescio: Der Prozeß adeliger Westphälinnen, in: Innsbrucker Tageblatt (Innsbruck), Ausgabe Nr. 262 vom 16. November 1874, Seite 3.
  • [16] = Horst Conrad: Der lange Abschied von der Macht. Adel in Westfalen 1800-1970, erschienen im Ardey-Verlag in 1. Auflage in Münster im Jahre 2021, 320 Seiten, versehen mit einigen schwarz-weißen Illustrationen, Maße: 19 cm x 12,5 cm (Band 3 der Schriftenreihe „Regionalgeschichte kompakt“), erhältlich im Buchhandel zum Preis von 17,90 Euro; Klappenbroschur, ISBN: 978-3-87023-463-8.
  • [17] = Dazu siehe nur exemplarisch a) Horst Conrad: Die Kette. Eine Standesvereinigung des Adels auf dem Wiener Kongreß, Münster: Verlag der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive 1979, 66 Seiten (Band 3 der Schriftenreihe „Sonderveröffentlichung der Vereinigten Westfälischen Adelsarchive), b) Horst Conrad: Hut ab. Alltag eines preußischen Parlamentariers. Dokumente aus dem Nachlaß des Florens Heinrich v.Bockum-Dolffs (1802-1899). Eine Ausstellung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Westfälisches Archivamt Münster, in Zusammenarbeit mit der Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien in Bonn, Münster: Westfälisches Archivamt im Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 28 Seiten; c) Horst Conrad: Die Besitzer der Herrschaft Canstein und ihr Bergbau. Ein Beitrag zur Bergbaugeschichte im Herzogtum Westfalen im Alten Reich, in: Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens (Hg.): Westfälische Zeitschrift, Band 161, Paderborn: Bonifatius 2011, Seite 219-252; d) Horst Conrad: Ein preussischer Offizier im Revolutionskrieg 1792-1795. Das Feldzugstagebuch des Franz von Bockum-Dolffs, in: Enthalten in: LWL-Institut für Westfälische Regionalgeschichte (Hg.): Westfälische Forschungen, Band 68, Münster: Aschendorff 2018, Seite 261-288.
  • [18] = Seine literaturwissenschaftliche Arbeit „Die literarische Angst. Das Schreckliche in Schauerromantik und Detektivgeschichte“ erschien in Düsseldorf im Bertelsmann-Universitätsverlag im Jahre 1974, umfaßte 230 Seiten und stellte seine 1973 abgeschlossene Dissertation an der Universität Bochum an der Abteilung für Philologie dar; Conrad wandte sich danach der Geschichts- und Archivwissenschaft zu.
  • [19] = Besonders eindrücklich geschildert auf den Seiten 223-226.
  • [20] = Nicht benützt hat Conrad laut Ausweis seines Literaturverzeichnisses (Seite 303-316) bedauerlicherweise: Behr, Hans-Joachim: Auf Recht und Billigkeit muß man nicht rechnen, in: Werner Frese (Hg.): Zwischen Revolution und Reform. Der westfälische Adel um 1800, Münster 2005, Seite 45-84; Behr, Hans-Joachim: Ritterschaftlicher Adel und öffentliches Finanzwesen in Westfalen um 1800 –Landstände, Landtage, Steuern, in: Jürgen Kloosterhuis (Hg.): Krise, Reformen und Finanzen –Preußen vor und nach der Katastrophe von 1806, Berlin 2008, Seite 193-211; Bernhardt, Kirsten: Adelige Armenhausstiftungen im Münsterland. Wandlungen und Auflösungstendenzen nach 1850, in: Inga Brandes / Katrin Marx-Jaskulski (Hg.): Armenfürsorge und Wohltätigkeit. Ländliche Gesellschaften in Europa 1850-1930, Frankfurt am Main 2008, Seite 201-222; Bernhardt, Kirsten: Armenhäuser – Die Stiftungen des münsterländischen Adels (16.-20.Jahrhundert), Münster 2012, 454 Seiten [Band 119 der Reihe „Beiträge zur Volkskultur in Nordwestdeutschland“; zugleich Dissertation Universität Münster 2010 unter dem Titel „Die Armenhausstiftungen des Münsterländischen Adels“]; Bernhardt, Kirsten: Die Armenhausstiftungen des münsterländischen Adels. Ein Überblick vom 16. bis 20. Jahrhundert, in: Westfälische Forschungen, Band 66, Münster 2016, Seite 415-432; Bockhorst, Wolfgang: Westfälische Adelige in Paris zwischen 1789 und 1815, in: Werner Frese (Hg.): Zwischen Revolution und Reform. Der westfälische Adel um 1800, Münster 2005, Seite 85-111; Böth, Gitta: Johann Ignaz Franz Maria von Landsberg-Velen (1788-1863). Ein adeliger Unternehmer im bürgerlichen Zeitalter, Münster 2009, 307 Seiten [Band 112 der Reihe „Beiträge zur Volkskultur in Nordwestdeutschland“]; Brockmann, Andrea: Hofdame, Hausfrau, Klerikerin – Vorgezeichnete Lebenswege der Frauen im münsterländischen Adel, in: Kreisheimatverein Beckum-Warendorf (Hg.): Münsterland – Jahrbuch des Kreises Warendorf, Band 52 (2003), Warendorf 2002, Seite 199-205; Burghardt, Franz Josef: Bürgertum und Adel 1500-1900 – Anmerkungen zur Rolle der führenden Beamten im Herzogtum Berg, in: Düsseldorfer Familienkunde, Band 48, Düsseldorf 2012, Ausgabe Nr. 2, Seite 33-36; Christiansmeyer, Gregor: Der Einfluss des katholischen Adels auf die Einrichtung der Feldausgabe der Stimmen der Zeit im Ersten Weltkrieg, in: Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens (Hg.): Westfälische Zeitschrift – Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, Band 167, Paderborn 2017, Seite 127-132; Conrad, Horst: Der Adel im Herzogtum Westfalen, in: Ingrid Reißland (Hg.): Vom Kurkölnischen Krummstab über den Hessischen Löwen zum Preußischen Adler, Arnsberg 2003, Seite 27-39; Haas, Reimund: „Dem bösen Willen des Domkapitels die Schuld beimesset“ – Zum Ende der Adelsdominanz in den westfälischen Domkapiteln 1803-1823, in: Werner Frese (Hg.): Zwischen Revolution und Reform. Der westfälische Adel um 1800, Münster 2005, Seite 25-44; Hömberg, Albert K.: Geschichtliche Nachrichten über Adelssitze und Rittergüter im Herzogtum Westfalen und ihre Besitzer – Register, Münster 2013, 330 Seiten [Band 1 der Reihe „Materialien der Historischen Kommission für Westfalen“]; Innemann, Volker: Nur für adelige Grundbesitzer. Bevor Tecklenburg preußisch wurde, gab es hier einen eigenen Landtag , in: Kreis Steinfurt / Kreisheimatbund Steinfurt (Hg.): Unser Kreis – Jahrbuch für den Kreis Steinfurt, Band 24, Steinfurt 2011, Seite 50-54; Kampfmann, Philipp: Soziale Verortung und religiöser Hintergrund des westfälischen Adels, München 2000, 16 Seiten [Seminararbeit Universität Bonn 2000]; Kuhn, Anja: Vom stillen Teilhaber zum Chemieunternehmer. Johann Ignaz Franz Reichsfreiherr von Landsberg-Velen und die Chemische Fabrik zu Wocklum 1822-1860, in: Manfred Rasch (Hg.): Adel als Unternehmer im bürgerlichen Zeitalter, Münster 2006, Seite 157-176; Löer, Ulrich: Über die Säkularisation hinaus. Westfälischer Adel und preußischer König im Wettstreit um den Neubeginn des Stifts St. Walburgis zu Soest (1812-1871), in: Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens (Hg.): Westfälische Zeitschrift – Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, Band 165, Paderborn 2015, Seite 311-334; Maresch, Hans / Maresch, Doris: Nordrhein-Westfalens Schlösser, Burgen und Herrenhäuser, Husum 2014, 319 Seiten; Oer, Rudolfine Freiin v.: 200 Jahre Adeliger Damenclub zu Münster [Teil 1von 2], in: Deutsches Adelsblatt – Mitteilungsblatt der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände, Jahrgang 39, Kirchbrak 2000, Ausgabe Nr. 2 vom 15. Februar 2000, Seite 64-67 sowie Teil 2 von 2, in: Ibidem, Ausgabe Nr. 4 vom 15. April 2000, Seite 92-96; Otte, Ralf: Die „abenteuerlichen“ Heiraten zwischen Adligen und ihren Haushälterinnen im westfälischen Gebiet vom 15. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, in: Verein für Geschichte an der Universität Paderborn (Hg.): Paderborner historische Mitteilungen, Band 27, Paderborn 2014, Seite 4-33; Pardun, Heinz: Die Revolutionsjahre 1848/1849 in Westfalen – Sturm auf die Schlösser des Adels im Sauerland; Straßenkämpfe am Himmelfahrtstag 1849 in Iserlohn, in: Heimatblätter, Band 21, 2000, Seite 45-48; Raasch, Markus: Die Dialektik der Moderne. Der westfälische Adel und die Anfänge der Zentrumspartei, in: Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens (Hg.): Westfälische Zeitschrift – Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde, Band 165, Paderborn 2015, Seite 93-115; Rasch, Manfred: Kohle, Stahl, Chemie, Dienstleistung – Westfälische Adlige als Unternehmer im 18. und 19. Jahrhundert, in: Maarten van Driel / Bernhard Pohl / Bernd Walter (Hg.): Adel verbindet. Elitenbildung und Standeskultur in Nordwestdeutschland und den Niederlanden vom 15. bis 20. Jahrhundert, Paderborn / München / Wien / Zürich 2010, Seite 179-216; Reif, Heinz: Der katholische Adel Westfalens und die Spaltung des Adelskonservatismus in Preußen während des 19. Jahrhunderts, in Heinz Reif: Adel, Aristokratie, Elite – Sozialgeschichte von Oben, Berlin 2016, Seite 57-75; Solterbeck, Sven: Blaues Blut und rote Zahlen – Westfälischer Adel im Konkurs 1700-1815, Münster 2018, 455 Seiten [Band 653 der Reihe „Internationale Hochschulschriften“; zugleich Dissertation Universität Münster 2018]. Entnommen wurden diese Nachweise aus Claus Heinrich Bill: Neue Adels-Bibliographie. Monographien, Sammelbände und Aufsätze des Erscheinungszeitraums Jänner 2000 bis Juni 2021 zum Adel in den deutschsprachigen Ländern, Sonderburg: Selbstverlag des Instituts Deutsche Adelsforschung 2021, Seite 512-533. Von älterer Literatur wurde nicht ausgewertet bei Conrad ferner: Klocke, Friedrich v.: Das Land Westfalen und sein Adel, in: Deutsche Adelsblatt Nr. 33 vom 1. Dezember 1925, Seite 790-791; Nomen Nescio: Zur Westfalen-Nummer, in: Deutsches Adelsblatt Nr.5 vom 11. Februar 1926, Seite 91; Nomen Nescio (das ist Wichmann, Wilhelm): Der rheinisch-westphälische Adel und die preußische Staatsverfassung vom 31.Januar 1850, Münster 1865, 28 Seiten; Reif, Heinz: Der katholische Adel Westfalens und die Spaltung des Adelskonservatismus in Preußen während des 19.Jahrhunderts, in: Westfalen und Preußen. Integration und Regionalismus, Paderborn 1991, Seite 107-124; Reif, Heinz: Väterliche Gewalt und kindliche Narrheit. Familienkonflikte im katholischen Adel Westfalens vor der Französischen Revolution, in: Reif, Heinz (Hg.): Die Familie in der Geschichte, Göttingen 1982, Seite 83-113 (Kleine Vandenhoeck-Reihe Nr.1474); Wallthor, Alfred Hartlieb v.: Konservativer Adel in den Rheinlanden und Westfalen nach den Befreiungskriegen, in: Duewell, Kurt / Koellmann, Wolfgang (Hg.): Rheinland-Westfalen im Industriezeitalter. Beiträge zur Landesgeschichte in vier Bänden, Band 1, Wuppertal 1983, Seite 19-26; Weitz, Reinhold K.: Der niederrheinische und westfälische Adel in der Auseinandersetzung um Verfassung und Staat, in: Duewell, Kurt / Koellmann, Wolfgang (Hg.): Rheinland-Westfalen im Industriezeitalter. Beiträge zur Landesgeschichte in vier Bänden, Band 1, Wuppertal 1983, Seite 27-38.
  • [21] = Herrenhäuser, auch andere Artefakte, spielen in der Studie keine bedeutende Rolle, ebenso wenig Gender- oder Disabilityfragen. Immerhin erwähnt wird eine Zusammenstellung scheinbar typischer immaterieller wie materieller Merkmale des vormärzlichen Adelsstereotyps 1831: „Hunde, Pferde, Tabakspfeifen, [...] Vornehmtun“ (Seite 45). Devianzbereiche werden jedoch beispielsweise immerhin mit Fragen der Adelsarmut durchaus angesprochen und damit auch ein Anschluß an die jüngere – wenn auch nicht von Conrad konsultierte – Forschung gesucht. Siehe dazu a) Singer, Johanna / Klimek, Jacek: Armer Adel 1700 bis 1900, in: Mitteilungen der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Neue Folge (Stadt und Hof), Jahrgang III., Kiel 2014, Seite 85-95, b) Begass, Chelion / Singer, Johanna: Arme Frauen im Adel – Neue Perspektiven sozialer Ungleichheit im Preußen des 19. Jahrhunderts, in: Friedrich-Ebert-Stiftung (Hg.): Archiv für Sozialgeschichte, Band 54, Bonn 2014, Seite 55-78, c) Frie, Ewald: Armer Adel in nachständischer Gesellschaft, in: Ronald Gregor Asch (Hg.): Adel in Südwestdeutschland und Böhmen 1450-1850, Stuttgart 2013, Seite 207-221, d) Frie, Ewald: Oben bleiben? Armer preußischer Adel im 19. Jahrhundert, in: Gabriele Berta Clemens / Malte König / Marco Meriggi (Hg.): Hochkultur als Herrschaftselement. Italienischer und deutscher Adel im langen 19. Jahrhundert, Berlin 2011, Seite 327-340, etc.
  • [22] = Zuerst Prinz, dann seit dem Tode seines Vaters 1909 Fürst, seit 1918 aber wieder Prinz infolge der Weimarer Reichsverfassung.
  • [23] = Dazu siehe den Abschnitt zur Selbstdarstellung (das heißt zum Impression-Management) bei Hans-Werner Bierhoff / Dieter Frey (Hg.): Handbuch der Sozialpsychologie und Kommunikationspsychologie, Göttingen 2006, Seite 49-56.
  • [24] = Dort ist im Übrigen eine falsche alphabetische Sortierung auffällig, weil eine Literaturposition (Engelberg) unter dem falschen Buchstaben „B“ einsortiert worden ist; siehe dazu bei Conrad Seite 303.
  • [25] = Dabei gab es durchaus Ansätze zur Integration des „modernen Mädchentyps“ in den Adel; siehe dazu den Aufsatz von Erna Gräfin Thun: Der liebe Kerl. Ein modernen Mädchentyp, in: Neues Wiener Journal (Wien), Ausgabe Nr. 13768 vom 20. März 1932, Seite 16, wo es hieß: „Unter den verschiedenen Mädchentypen, die uns begegnen, ist der ‚liebe Kerl‘ wohl zweifellos eine der ansprechendsten. Er ist an keine Nation gebunden und kann natürlich ebensogut über die Place de la Concorde trippeln als das Lützow-Ufer entlang schlendern, er kann im Hydepark galoppieren oder gemächlichen Schrittes durch die verträumten Gassen Trients wandeln, er kann eine glutäugige, kleine Römerin sein oder ein hellblondes schlesisches Komtesserl, der richtige ‚liebe Kerl‘ ist unter jedem Breite[n]grad sympathisch! Und erst bei uns in Wien! Heutzutage wird viel – und leider nicht ganz mit Unrecht – über die Jugend geklagt, über ihre zu große Selbständigkeit, ihren Mangel an Pietät, ihren Eigensinn und letzten Endes wohl am allermeisten über jene Eigenschaft, die man in Deutschland so lustig mit ‚Schnoddrigkeit‘ bezeichnet. Zugegeben – aber man darf auch nicht völlig an den Philosophen vergessen, der da ausrief: ‚Cher contemporains, noubliez pas, ga‘on a toujours les qualités de ses défauts.‘ Und da Fehler die tückische Eigenart haben, immer eher bemerkt zu werden als die strahlendsten Tugenden, so bleibt wohl nichts übrig, als die Kompensation dessen zu suchen, was uns mißfällt, wir werden bestimmt auf unsere Rechnung kommen! Echt österreichisch gesprochen, bedeutet ‚lieber Kerl‘ ein frohgemutes, sonniges Geschöpf, das sein Herzerl auf dem rechten Fleck trägt, das sich couragiert mit dem nicht immer so pläsierlichen Leben (wir schreiben 1932!) abfindet, das an dem tapferen Grundsatz festhält: die Hindernisse sind da, um genommen zu werden und die Feste müssen gefeiert werden, wie sie eben fallen. Letzteres bezieht sich natürlich nicht nur auf reine Karnevalfreuden. Zum Hauptmerkmal des ‚lieben Kerls‘ gehört seine Anpassungsfähigkeit und seine Hilfsbereitschaft. Es ist rührend zu sehen, wie die jungen Mädchen unserer Tage der sozialen Not gegenüberstehen, wie sie die freie Zeit, die ihnen der Beruf oder das Studium läßt, mit karitativer Tätigkeit ausfüllen, wie sie ihre Kleider nähen, Handschuhe zuschneiden, Pirouetten auf dem Eise machen, Pingpongturniere gewinnen, Kochkurse absolvieren und trotz alledem noch die Zeit finden, sich in der Turnstunde auf den Kopf zu stellen und dann beim apres souper so ganz nebenbei den ihres Partners zu verdrehen. Denn Kopf ist Kopf, und während man den eigenen ausruht, müssen die anderen daran glauben! So jung er noch ist, der richtige ‚liebe Kerl‘ hat etwas Mütterliches, ob es sich nun um kleine Geschwister handelt, die er mit erzieht, oder um bummelwitzige Vettern, denen er wohlverdiente Strafpredigten hält. Der ‚liebe Kerl‘ hat eine gute Hand für Blumen und ein feines Ohr für die atonale Symphonie unserer unruhigen Tage. Er weiß genau, daß seiner Jugend so manches abgeht, das nicht mehr nachgeholt werden kann, und daß Schlagworte keinen Ersatz für fehlende Fundamente bilden können ... Aber er läßt sich deshalb nicht entmutigen und blickt tapfer in die ungewisse Ferne. Zum Grübeln und zur Medisance bleibt ihm wenig Zeit, darum zieht er relativ unbeschwert durchs Leben und der Erfolg unserer Sportler in Lake Placid interessiert ihn weitaus mehr als die spannendste Intrige. Zur Kunst und zum Theater unterhält er dafür die innigsten Beziehungen. Seine ehrliche, junge Begeisterung triumphiert über die hart gesottensten Skeptiker, und wenn man ihn nur ließe, den ‚lieben Kerl‘, so würde er Paul Hartmann und Else Wohlgemuth ebenso die Pferde ausspannen helfen, wie es die Jugend vergangener Dezennien für die Wolter und den Kunz getan hat. Für ‚halbe Sachen‘ oder Fadheiten ist er nicht zu haben. ‚Weißt du, entweder will ich etwas lernen, etwas arbeiten – oder ich will unterhalten‘, vertraute mir unlängst eine resolute Sechzehnjährige an – ‚aber nur so herumsitzen und den ‚Großen‘ zuhören, wie sie jammern, das freut mich einmal absolut nicht – da mache ich lieber einen Buchbinderkurs oder die Chauffeurprüfung.‘ Und auf meinen bescheidenen Einwand, daß sie zur Entgegennahme eines Führerscheines denn doch noch ein bisserl zu jung sei, rief sie ungehalten: ‚Pah, bei Frauen vergeht das so schnell!‘ ... Und wie stehen die Männer, die künftigen Ehekandidaten, dem ‚lieben Kerl‘ gegenüber? Schätzen sie ihn nach Gebühr oder trauern sie insgeheim doch den verträumten, holden, dem intellektuell unbeschwerten Mädchen früherer Zeiten nach – es gab so viele Spielarten in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft gewiß noch ebenso viele geben. Kenner aller Jahrgänge haben mir indessen versichert, daß die ‚Fechsung 1932‘ besonders gut gelungen sei und der stürmische Most einen exzellenten Wein verspräche. Also Glück auf, lieber, kleiner Kerl.“ – Der Adel kritisierte indes zumeist allgemein „das moderne Mädchen, das eine große Selbständigkeit und freie Lebensansichten an den Tag legte, mit dem man ohne Scheu über alles plaudern konnte und das selbst Themata anschlug, die er bis dahin selbst entweder zu trocken oder als unpassend in Damengesellschaft betrachtet hatte.“ Zitiert nach Artur Zapp: Der holde Schein. Roman einer Schauspielerin, in: Tages-Post (Linz), Ausgabe Nr. 112 vom 17. Mai 1913, Seite 1. – Conrad weist (Seite 61) auch auf die grundsätzliche Feindschaft des Adels der Weimarer Zeit wider Schauspieler*innen hin, diese seien „Türsteher der Hölle“. Zu den Feindbildern des westfälischen Adels zählte auch das Kino (Seite 228), ungeachtet der Tatsache, daß der Adel in Filmen bisweilen sich selbst spielte. Dazu siehe Claus Heinrich Bill: Der deutsche Adel geht ins Kino 1918 bis 1933. Nobilität und Kinematographie der Weimarer Republik im rezeptionshistorischen Gesichtswinkel, in: Nobilitas. Zeitschrift für deutsche Adelsforschung, Band 6, Folge Nr. 25, Sonderburg: Selbstverlag des Instituts Deutsche Adelsforschung 2003, Seite 1236-1276. Zu den vom Adel abschätzig betrachteten „modernen Mädchentypen“ zählten indes der Vamp, das Gibson-Girl, der Fluffy-Ruffle oder der Flapper. Dazu siehe exemplarisch nomen Nescio: Fluffy-Ruffles, in: Prager Tagblatt (Prag), Ausgabe Nr.361 vom 31. Dezember 1907, Seite 6.
  • [26] = Prager Abendblatt (Prag), Ausgabe Nr. 94 vom 26. April 1875, Seite 2 (Meldung ohne Titel).
  • [27] = Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der gräflichen Häuser, Band 47, Gotha: Justus Perthes 1874, Seite 228 (Artikel „Droste-Vischering“).
  • [28] = Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der gräflichen Häuser, Band 71, Gotha: Justus Perthes 1874, Seite 279 (Artikel „Droste-Vischering“).
  • [29] = Nicht ersichtlich und unbegründet indes ist der Grund für seinen Schimpflklatsch wider das Phänomen der Adelshochstapelei. Diese soziale Erscheinung würde lediglich die Brüchigkeit des modernen Elite- und Adelsanspruchkonzeptes anzeigen. Dabei zeigt es nach anderer Meinung gerade die Lebendigkeit des Adelskonzeptes an. Conrad muß sich daher auch die Frage stellen lassen, woraus denn sonst der Erfolg von hunderten alltäglichen Hochstapler*innen in der Formierungsphase der Moderne resultierte, wenn nicht aus einer nichtadeligen und fortdauernden Faszination des Adels bei sogenannten „Außenstehenden“, die jedoch so „außenstehend“ gar nicht waren, sondern stets notwendig aktiv an der Erzeugung von Adel (die bei Conrad nicht thematisiert wird, da er davon ausgeht, daß Adel „einfach da“ sei) beteiligt waren.
 

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